Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Lieberoser Endmoräne“
VO-NSG_LIEBEROSER_ENDMORAENE§ 2 Schutzgegenstand
(1) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von rund 6.761 Hektar. Es umfasst Flächen in folgenden Fluren der Gemarkungen:
Landkreis:
Gemarkung:
Flur:
Dahme-Spreewald:
Butzen
3, 4, 5
Byhlen
2, 3
Lamsfeld
1
Mochow
3
Groß Liebitz
1, 2, 5, 6, 7, 8, 9
Lieberose
15, 16, 17
Spree-Neiße:
Drachhausen
10, 11
Fehrow
7
Preilack
5
Turnow
12
Eine Kartenskizze ist dieser Verordnung zur Orientierung als Anlage 1 beigefügt. Zur Orientierung ist der Verordnung eine Flurstücksliste als Anlage 2 beigefügt.
(2) Die Grenze des Naturschutzgebietes ist in den in Anlage 3 dieser Verordnung aufgeführten Karten mit ununterbrochener roter Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Die in Anlage 3 Nummer 1 aufgeführten fünf topografischen Karten im Maßstab 1 : 10 000 ermöglichen die Verortung im Gelände. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Einzeichnung in den in Anlage 3 Nummer 2 aufgeführten zwölf Flurkarten.
Das Naturschutzgebiet ist in die Zone 1 (Totalreservate) mit rund 2.800 Hektar und Zone 2 mit rund 3.961 Hektar eingeteilt. Innerhalb des Naturschutzgebietes sind sieben Totalreservate mit Ausschluss der wirtschaftlichen Nutzung im Sinne des § 21 Abs. 2 Satz 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes festgesetzt. Die Totalreservate liegen in folgenden Fluren der Gemarkungen:
Totalreservat:
Gemarkung:
Flur:
"Poligon 1"
Drachhausen
10, 11
Fehrow
7
Groß Liebitz
5, 6, 7, 8, 9
"Poligon 2"
Lieberose
16, 17
Preilack
5
Turnow
12
"Meyereisee"
Lieberose
16
"Große Zehme"
Groß Liebitz
2
"Kleine Zehme"
Byhlen
3
"Drusche See"
Butzen
5
"Butzener Bagen"
Butzen
4
Die Grenze der Zone 1 (Totalreservate) ist in Übersichtskarten, Flurkarten sowie zur Orientierung in die Kartenskizze eingetragen. Maßgeblich ist die Einzeichnung in die Flurkarten.
(3) Die Verordnung mit Karten kann bei dem für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Ministerium des Landes Brandenburg (oberste Naturschutzbehörde) in Potsdam sowie bei den Landkreisen Dahme-Spreewald und Spree-Neiße (untere Naturschutzbehörden) von jeder Person während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.