Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Magerrasen Schönwalde“
VO-NSG_MAGERRASEN_SCHOENWALDE§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Dahme-Spreewald wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Magerrasen Schönwalde“.
Einzelnorm