Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Mellensee-Marienfließ“
VO-NSG_MELLENSEE_MARIENFLIESS§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Uckermark wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Mellensee-Marienfließ“.
Einzelnorm