Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Mellensee-Marienfließ“

VO-NSG_MELLENSEE_MARIENFLIESS

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Uckermark wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Mellensee-Marienfließ“.

Einzelnorm

§ 2