Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Netzowsee-Metzelthiner Feldmark“
VO-NSG_NETZOWSEE§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Uckermark wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Netzowsee-Metzelthiner Feldmark“.