Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Nuthe-Nieplitz-Niederung“
VO-NSG_NUTHE_NIEPLITZ_NIEDERUNG§ 2 Schutzgebiet
(1) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von rund 4.900 Hektar. Es liegt in den Gemarkungen Rieben, Zauchwitz, Körzin, Stücken, Kähnsdorf, Fresdorf, Tremsdorf, Wildenbruch, Saarmund, Gröben, Jütchendorf, Schiaß, Siethen, Ahrensdorf, Blankensee, Schönhagen, Stangenhagen, Dobbrikow und Hennikkendorf. Eine Kartenskizze zur Orientierung über die Lage des Naturschutzgebietes wird als Anlage 1 beigefügt. Darüber hinaus ist dieser Verordnung zur Orientierung über die betroffenen Grundstücke eine Flurstücksliste als Anlage 2 beigefügt.
(2) Die Grenze des Naturschutzgebietes ist in den in Anlage 3 Nummer 1 dieser Verordnung aufgeführten Karten mit ununterbrochener roter Linie und in den in Anlage 3 Nummer 2 dieser Verordnung aufgeführten Karten mit ununterbrochener schwarzer Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Die in Anlage 3 Nummer 1 aufgeführten topografischen Karten im Maßstab 1 : 10 000 mit den Blattnummern 1 bis 10 ermöglichen die Verortung im Gelände. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Einzeichnung in den in Anlage 3 Nummer 2 mit den laufenden Nummern 1 bis 54 aufgeführten Flurkarten. Die Karten können beim für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Fachministerium des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie beim Landkreis Potsdam-Mittelmark, untere Naturschutzbehörde von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.