Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Odertal Frankfurt-Lebus mit Pontischen Hängen“

VO-NSG_ODERTAL_FRANKFURT_LEBUS

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) und im Landkreis Märkisch-Oderland wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Odertal Frankfurt-Lebus mit Pontischen Hängen“.

Einzelnorm

§ 2