Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Ostufer Stoßdorfer See“
VO-NSG_OSTUFER_STOSSDORFER_SEE§ 2 Schutzgegenstand
(1) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von rund 111 Hektar. Es umfasst folgende Flächen:
Gemeinde: Gemarkung: Flur: Flurstücke:
Stadt Luckau
Egsdorf
3
5, 9 (anteilig).
Eine Kartenskizze ist dieser Verordnung zur Orientierung als Anlage beigefügt.
(2) Die Grenze des Naturschutzgebietes ist in einer Übersichtskarte zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Ostufer Stoßdorfer See“ und in zwei Luftbildkarten mit ununterbrochener Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Die Übersichtskarte im Maßstab 1 : 50 000, unterzeichnet am 25. November 2003 von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung, ermöglicht die Verortung im Gelände. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Einzeichnung in den Luftbildkarten im Maßstab 1 : 10 000 mit den Blattnummern 1 und 2, unterzeichnet am 25. November 2003 von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung.
(3) Die Verordnung mit Karten kann beim Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie beim Landkreis Dahme-Spreewald, untere Naturschutzbehörde, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.