Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Ostufer Stoßdorfer See“
VO-NSG_OSTUFER_STOSSDORFER_SEE§ 3 Schutzzweck
(1) Schutzzweck des Naturschutzgebietes ist
die Erhaltung und Entwicklung von in ihrem Bestand bedrohten, wild wachsenden Pflanzengesellschaften;
die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes mit einem reichhaltigen Mosaik unterschiedlicher Stadien der Biotopentwicklung auf den durch Bergbau entstandenen nährstoffarmen Rohböden basenarmer bis basenreicher Standorte, die ein hohes Entwicklungspotenzial zu naturnahen, strukturreichen Lebensräumen trockener und nasser Standorte besitzen;
die Sicherung der besonderen Funktion als Nahrungs-, Brut-, Rast- und Überwinterungsraum für Wasservogelarten und für sonstige Vogelarten;
die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes für die Gewährleistung einer vom Menschen wenig gestörten Entwicklung eines Ausschnittes der Bergbaufolgelandschaft Schlabendorf-Nord zu naturnahen, zusammenhängenden und strukturreichen Lebensräumen aus ökologischen Gründen;
die Sicherung eines großräumigen Biotopverbundes zwischen dem Baruther Urstromtal und dem Luckau-Calauer Becken sowie als Ausgangspunkt für die faunistische und floristische Besiedlung der Schlabendorfer Bergbaufolgelandschaft.
(2) Die Unterschutzstellung dient der Erhaltung und Entwicklung eines Teils des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung „Stoßdorfer See“ (§ 7 Absatz 1 Nummer 6 des Bundesnaturschutzgesetzes) mit seinen Vorkommen von
Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis (Dünen im Binnenland), Oligo- bis mesotrophen stehenden Gewässern mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea und Natürlichen eutrophen Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydro-charitions als natürlichen Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne von § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Bundesnaturschutzgesetzes;
Fischotter (Lutra lutra) als Art von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 10 des Bundesnaturschutzgesetzes, einschließlich seiner für Fortpflanzung, Ernährung, Wanderung und Überwinterung wichtigen Lebensräume.