Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Platkowsee“
VO-NSG_PLATKOWSEE§ 6 Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen
Folgende Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen werden als Zielvorgaben benannt:
das Grünland südwestlich der Bahngleise soll nach Möglichkeit durch Schließen der Gräben und Rückbau von Entwässerungsanlagen schrittweise wiedervernässt werden;
im Grünland südwestlich von Alt Placht soll der durchschnittliche Grundwasserflurabstand durch geeignete Maßnahmen in den Monaten Juni bis August eines jeden Jahres nicht niedriger als 0,4 Meter unter Flur gehalten werden;
die Gewässersohle des Grabens nordwestlich des Griebchensees soll zur Wiedervernässung der Niederung angehoben werden;
im Bereich des Glambecksees, des Plachter Haussees, des Andreasbruchs und des Torfbruchs Densow sollen Maßnahmen zur Wasserrückhaltung erfolgen;
das Kesselmoor nordöstlich des Glambecksees soll entkusselt werden;
die Marmorkarpfen im Platkowsee sollen abgefischt werden.