Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Reitweiner Sporn mit Priesterschlucht, Mühlen- und Zeisigberg“

VO-NSG_REITWEINER_SPORN

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Märkisch-Oderland wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Reitweiner Sporn mit Priesterschlucht, Mühlen- und Zeisigberg“.

Einzelnorm

§ 2