Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Reitweiner Sporn mit Priesterschlucht, Mühlen- und Zeisigberg“
VO-NSG_REITWEINER_SPORN§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Märkisch-Oderland wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Reitweiner Sporn mit Priesterschlucht, Mühlen- und Zeisigberg“.
Einzelnorm