Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Schwenower Forst“
VO-NSG_SCHWENOWER_FORST§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Oder-Spree wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Schwenower Forst“.