Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Schwenower Forst“
VO-NSG_SCHWENOWER_FORST§ 2 Schutzgegenstand
(1) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von rund 751 Hektar. Es umfasst die beiden Teilflächen Schwenower Forst und Kleiner und Großer Smolling in folgenden Fluren:
Gemeinde: Gemarkung: Flur:
Tauche
Görsdorf
1, 2;
Storkow
Kehrigk
4, 5;
Tauche
Kossenblatt
1;
Storkow
Limsdorf
1, 2, 3, 6;
Storkow
Schwenow
1, 2, 3;
Tauche
Werder
1, 2.
Zur Orientierung sind dieser Verordnung eine Kartenskizze über die Lage des Naturschutzgebietes als Anlage 1 und eine Flurstücksliste als Anlage 2 beigefügt. Eine Reitwegekarte ist als Anlage 3 beigefügt.
(2) Die Grenze des Naturschutzgebietes ist in der „Topografischen Karte über das Naturschutzgebiet ,Schwenower Forst‘“ (Blatt 1 bis 4), Maßstab 1 : 10 000 und in der „Flurkarte zur Verordnung über das Naturschutzgebiet ,Schwenower Forst‘ “ (Blatt 1 bis 14) mit ununterbrochener roter Linie eingezeichnet. Im Bereich des Guschluchs ist die Grenze des Naturschutzgebietes in einer „Luftbildliegenschaftskarte zur Verordnung über das Naturschutzgebiet ,Schwenower Forst‘“ (Blatt 1) mit ununterbrochener schwarzer Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Maßgeblich ist die Einzeichnung in den Flurkarten und in der Luftbildliegenschaftskarte. Die Karten sind mit dem Dienstsiegel des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (Siegelnummer 53) versehen und vom Siegelverwahrer am 2. September 2004 unterschrieben worden.
(3) Innerhalb des Naturschutzgebietes wird eine Zone 1 als Naturentwicklungsgebiet im Sinne des § 21 Abs. 2 Satz 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes, das der direkten menschlichen Einflussnahme entzogen ist und in dem die Lebensräume und Lebensgemeinschaften langfristig ihrer natürlichen Entwicklung überlassen bleiben, festgesetzt. Die Zone 1 umfasst die Teilflächen Drobschseerinne und Guschluch. Die Drobschseerinne hat eine Größe von rund 39 Hektar und liegt in der Gemeinde Tauche, Gemarkung Görsdorf, Flur 2. Das Guschluch hat eine Größe von rund 83 Hektar und liegt in der Gemeinde Storkow, Gemarkung Schwenow, Flur 1. Die Grenze der Zone 1 ist in der Kartenskizze, in topografischen Karten, in Flurkarten und für die Zone 1 des Guschluchs in einer Luftbildliegenschaftskarte eingezeichnet. Maßgeblich ist die Einzeichnung in den Flurkarten und in der Luftbildliegenschaftskarte.
(4) Die Verordnung mit Karten einschließlich der Reitwegekarte kann beim Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie beim Landkreis Oder-Spree, untere Naturschutzbehörde, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.