Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Streganzsee-Dahme“
VO-NSG_STREGANZSEE_DAHME§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in den Gemeinden Halbe, Löpten, Groß Köris (Gemarkung Klein Köris), Märkisch Buchholz und Münchehofe (Ortsteil Hermsdorf), Prieros, Streganz und Gräbendorf im Landkreis Dahme-Spreewald wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Streganzsee-Dahme".