Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Suckowseen“
VO-NSG_SUCKOWSEEN§ 6 Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen
Folgende Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
der Stau am Abfluss des Großen Suckowsees soll durch eine Sohlschwelle zur Verbesserung der Wasserrückhaltung und der Durchgängigkeit des Gewässersystems ersetzt werden;
im Moor zwischen Mittlerem und Kleinem Suckowsee soll durch geeignete Maßnahmen ein hoher Wasserstand gewährleistet werden;
am Paddenbruch nördlich des Kleinen Suckowsees wird zur Wasserrückhaltung der Einbau einer neuen Sohlschwelle angestrebt;
die Wiederherstellung von Feldsöllen östlich des Kleinen Suckowsees wird angestrebt;
aus allen Suckowseen sollen nicht heimische Fischarten und der Karpfenbestand vollständig entnommen werden;
der südlich des Großen Suckowsees liegende Acker soll in extensives Grünland umgewandelt werden;
Erosions- und Trittschäden am Südufer des Großen Suckowsees sollen durch geeignete Maßnahmen vermieden werden. Es wird an der in § 4 Absatz 2 Nummer 13 Satz 2 genannten Stelle die Errichtung eines Sammelsteges angestrebt;
naturferne Forsten sollen zu naturnahen der potenziell natürlichen Vegetation ausgerichteten Waldgesellschaften entwickelt werden.