Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Suckowseen“

VO-NSG_SUCKOWSEEN

§ 6 Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen

Folgende Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

der Stau am Abfluss des Großen Suckowsees soll durch eine Sohlschwelle zur Verbesserung der Wasserrückhaltung und der Durchgängigkeit des Gewässersystems ersetzt werden;

im Moor zwischen Mittlerem und Kleinem Suckowsee soll durch geeignete Maßnahmen ein hoher Wasserstand gewährleistet werden;

am Paddenbruch nördlich des Kleinen Suckowsees wird zur Wasserrückhaltung der Einbau einer neuen Sohlschwelle angestrebt;

die Wiederherstellung von Feldsöllen östlich des Kleinen Suckowsees wird angestrebt;

aus allen Suckowseen sollen nicht heimische Fischarten und der Karpfenbestand vollständig entnommen werden;

der südlich des Großen Suckowsees liegende Acker soll in extensives Grünland umgewandelt werden;

Erosions- und Trittschäden am Südufer des Großen Suckowsees sollen durch geeignete Maßnahmen vermieden werden. Es wird an der in § 4 Absatz 2 Nummer 13 Satz 2 genannten Stelle die Errichtung eines Sammelsteges angestrebt;

naturferne Forsten sollen zu naturnahen der potenziell natürlichen Vegetation ausgerichteten Waldgesellschaften entwickelt werden.

§ 5 § 7