Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Sutschketal“
VO-NSG_SUTSCHKETAL§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in den Gemeinden Bestensee und Schenkendorf (Landkreis Dahme - Spreewald) werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Sutschketal".