Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Untere Havel Süd“
VO-NSG_UNTERE_HAVEL_SUED§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in den Landkreisen Havelland und Potsdam-Mittelmark wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Untere Havel Süd“.