Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Zerweliner Koppel“
VO-NSG_ZERWELINER_KOPPEL§ 6 Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen
Folgende Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
der Zufluss von nährstoffreichem Wasser aus der nördlich angrenzenden Niederung in den Großen Petznicksee soll durch geeignete Maßnahmen unterbunden werden;
zur Optimierung des Wasserhaushaltes der Moorstandorte und Wasserrückhaltung wird der Rückbau von Entwässerungsgräben angestrebt;
zur Verbesserung der Wasserqualität wird die Entnahme der Karpfenbestände aus dem Großen und Kleinen Petznicksee angestrebt;
zur Wiederherstellung des Binneneinzugsgebietes wird der Rückbau des in Richtung Boitzenburg entwässernden Grabens angestrebt.