Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Zerweliner Koppel“

VO-NSG_ZERWELINER_KOPPEL

§ 6 Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen

Folgende Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

der Zufluss von nährstoffreichem Wasser aus der nördlich angrenzenden Niederung in den Großen Petznicksee soll durch geeignete Maßnahmen unterbunden werden;

zur Optimierung des Wasserhaushaltes der Moorstandorte und Wasserrückhaltung wird der Rückbau von Entwässerungsgräben angestrebt;

zur Verbesserung der Wasserqualität wird die Entnahme der Karpfenbestände aus dem Großen und Kleinen Petznicksee angestrebt;

zur Wiederherstellung des Binneneinzugsgebietes wird der Rückbau des in Richtung Boitzenburg entwässernden Grabens angestrebt.

§ 5 § 7