Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Zützener Moorwiesen“
VO-NSG_ZUETZENER_MOORWIESEN§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Dahme-Spreewald wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Zützener Moorwiesen“.
Einzelnorm