Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Naturwald an den Hirschbergen“

VO-NWHIRSCHBERGEN

§ 1 Erklärung zum Schutzwald

Die in § 2 näher bezeichneten Waldflächen mit besonderer Schutzfunktion als Naturwald werden zum Schutzwald erklärt. Der Schutzwald trägt die Bezeichnung „Naturwald an den Hirschbergen“ und wird in das Register der geschützten Waldgebiete aufgenommen.

Einzelnorm

§ 2