Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Naturwald an den Hirschbergen“

VO-NWHIRSCHBERGEN

§ 2 Schutzgegenstand

(1) Das geschützte Waldgebiet befindet sich im Landkreis Spree-Neiße. Es hat eine Größe von rund 23 Hektar. Es umfasst folgendes Flurstück:

Gemeinde: Gemarkung: Flur: Flurstück:

Tauer

Schönhöhe

3

45 (teilweise).

(2) Zur Orientierung ist dieser Verordnung eine Kartenskizze über die Lage des Schutzwaldes als Anlage beigefügt.

(3) Die Grenze des Schutzwaldes ist in der „Topografischen Karte zur Verordnung über den Schutzwald ‚Naturwald an den Hirschbergen‘ “, Maßstab 1 : 10 000 und in der „Liegenschaftskarte zur Verordnung über den Schutzwald ,Naturwald an den Hirschbergen‘ “, Maßstab 1 : 6 500 mit ununterbrochener roter Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Einzeichnung in der Liegenschaftskarte. Die Karten sind mit dem Dienstsiegel des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft, Siegelnummer 19, versehen und vom Siegelverwalter am 3. Mai 2019 unterschrieben worden.

(4) Die Verordnung mit Karten kann bei dem für Forsten zuständigen Fachministerium des Landes Brandenburg, oberste Forstbehörde, in Potsdam sowie beim Landesbetrieb Forst Brandenburg, untere Forstbehörde, in Potsdam von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.

Einzelnorm

§ 1 § 3