Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Naturwald Loben“

VO-NWLOBEN

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Zur langfristigen Sicherung des in § 3 beschriebenen Schutzwecks, insbesondere zur Erhaltung des Versumpfungsmoores, soll der Wasserhaushalt im Schutzwald stabil gehalten werden.

Einzelnorm

§ 5 § 7