Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Naturwald Loben“
VO-NWLOBEN§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Zur langfristigen Sicherung des in § 3 beschriebenen Schutzwecks, insbesondere zur Erhaltung des Versumpfungsmoores, soll der Wasserhaushalt im Schutzwald stabil gehalten werden.
Einzelnorm