Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Naturwald Tannenbusch Groß Mehßow“
VO-NWTANNENBUSCH§ 1 Erklärung zum Schutzwald
Die in § 2 näher bezeichneten Waldflächen mit besonderer Schutzfunktion als Naturwald werden zum Schutzwald erklärt. Der Schutzwald trägt die Bezeichnung „Naturwald Tannenbusch Groß Mehßow“ und wird in das Register der geschützten Waldgebiete aufgenommen.
Einzelnorm