Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Naturwald Tannenbusch Groß Mehßow“
VO-NWTANNENBUSCH§ 2 Schutzgegenstand
(1) Das geschützte Waldgebiet befindet sich im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und hat eine Größe von rund 37 Hektar. Es umfasst folgende Flurstücke:
Gemeinde:
Gemarkung:
Flur:
Flurstück:
Calau
Groß Mehßow
1
556, 559, 697 (teilweise).
(2) Zur Orientierung ist dieser Verordnung eine Kartenskizze über die Lage des Schutzwaldes als Anlage beigefügt.
(3) Die Grenze des Schutzwaldes ist in der „Topografischen Karte zur Verordnung über den Schutzwald ,Naturwald Tannenbusch Groß Mehßow‘“, Maßstab 1 : 10 000 und in der „Liegenschaftskarte zur Verordnung über den Schutzwald ,Naturwald Tannenbusch Groß Mehßow‘“, Maßstab 1 : 6 000 mit ununterbrochener roter Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Einzeichnung in der Liegenschaftskarte. Die Karten sind mit dem Dienstsiegel des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, Siegelnummer 19, versehen und vom Siegelverwalter am 20. November 2020 unterschrieben worden.
(4) Die Verordnung mit Karten kann bei dem für Forsten zuständigen Fachministerium des Landes Brandenburg, oberste Forstbehörde, in Potsdam sowie beim Landesbetrieb Forst Brandenburg, untere Forstbehörde, in Potsdam von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.
Einzelnorm