Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Naturwald Tannenbusch Groß Mehßow“
VO-NWTANNENBUSCH§ 3 Schutzzweck
(1) Schutzzweck des Schutzwaldes ist
die Erhaltung und Entwicklung eines natürlich entstandenen Fichten- und Stieleichen-Birkenwaldes der Niederlausitz zum Zweck der wissenschaftlichen Beobachtung und Erforschung der naturnahen Entwicklung des Waldes;
die Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes;
die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes als Lebensraum gefährdeter Pflanzen- und Tierarten;
die Bewahrung seiner besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit.
(2) Der besondere Schutzzweck ist der Erhalt des Naturwaldes insbesondere zur
Repräsentation eines wertvollen Restbestandes eines natürlichen Vorkommens der Niederlausitzer Tieflandsfichte auf einem alten Waldstandort;
langfristigen wissenschaftlichen Erforschung der durch den Menschen nicht direkt beeinflussten Waldentwicklung;
Erforschung der Waldstruktur, des Bodens, der Flora und der Fauna;
Nutzung als lokale und regionale Weiserfläche zur Ableitung und exemplarischen Veranschaulichung von Erkenntnissen für die Waldbaupraxis und forstliche Lehre;
Erhaltung und natürlichen Regeneration forstgenetischer Ressourcen;
Erhaltung der floristischen und faunistischen Artenvielfalt in sich natürlich entwickelnden Lebensgemeinschaften.
Einzelnorm