Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ordnungsbehördliche Verordnung über das Anlegen von Wundstreifen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen am Waldrand

VO-OBVANLWU

§ 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für das gesamte Gebiet des Landes Brandenburg.

Einzelnorm

§ 2