Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ordnungsbehördliche Verordnung über das Anlegen von Wundstreifen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen am Waldrand
VO-OBVANLWU§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag der Verkündung in Kraft. Sie tritt zehn Jahre nach dem Inkrafttreten außer Kraft.
Einzelnorm
Potsdam, den 23. Februar 2021
Der Minister für Landwirtschaft,
Umwelt und Klimaschutz
Axel Vogel