Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ordnungsbehördliche Verordnung über das Anlegen von Wundstreifen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen am Waldrand

VO-OBVANLWU

§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag der Verkündung in Kraft. Sie tritt zehn Jahre nach dem Inkrafttreten außer Kraft.

Einzelnorm

Potsdam, den 23. Februar 2021

Der Minister für Landwirtschaft,

Umwelt und Klimaschutz

Axel Vogel

§ 3