Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Schwarzheide“

VO-SCHWARZHEIDE_2015

§ 1 Erklärung zum Schutzwald

Die in § 2 näher bezeichneten Waldflächen mit teilweise besonderer Schutzfunktion als Naturwald werden zum Schutzwald erklärt. Der Schutzwald trägt die Bezeichnung „Schwarzheide“ und wird in das Register der geschützten Waldgebiete aufgenommen.

Einzelnorm

§ 2