Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Himmelpforter Heide“
VO-SW_HIMMELPFORTER_HEIDE§ 1 Erklärung zum Schutzwald
Die in § 2 näher bezeichneten Waldflächen mit teilweise besonderer Schutzfunktion als Naturwald werden zum Schutzwald erklärt. Der Schutzwald trägt die Bezeichnung „Himmelpforter Heide“ und wird in das Register der geschützten Waldgebiete aufgenommen.
Einzelnorm