Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit
VO-VOERSATZFRSTRAFE_2024§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit vom 19. Juni 2000 (GVBl. II S. 226), die zuletzt durch die Verordnung vom 9. Februar 2016 (GVBl. II Nr. 5) geändert worden ist, außer Kraft.
Potsdam, den 1. Februar 2024
Die Ministerin der Justiz
Susanne Hoffmann