Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Erkner, Wasserfassungen Neu Zittauer und Hohenbinder Straße

VO-WSG_ERKNER

§ 6 Schutz der Zone I

Die Verbote der Zonen III B, III A und II gelten auch in der Zone I. In der Zone I sind außerdem verboten:

das Betreten oder Befahren,

landwirtschaft-, forstwirtschaft- oder gartenbauliche Nutzung,

Veränderungen oder Aufschlüsse der Erdoberfläche.

Einzelnorm

§ 5 § 7