Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Erkner, Wasserfassungen Neu Zittauer und Hohenbinder Straße

VO-WSG_ERKNER

§ 7 Maßnahmen zur Wassergewinnung und -verteilung

Die Verbote des § 3 Nummer 20, 37 und 39, des § 5 Nummer 15, 19, 28 bis 31 sowie des § 6 Nummer 1 und 3 gelten nicht für Maßnahmen zur Wassergewinnung und -verteilung aus den Wasserfassungen, die durch diese Verordnung geschützt sind.

Einzelnorm

§ 6 § 8