Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für das Studienjahr 2026/2027
VO-ZULASSUNGSZAHLEN_2026_2027§ 1
(1) Für die in der Anlage bezeichneten Studiengänge wird an den dort genannten Hochschulen die Zahl der im Wintersemester 2026/2027 und im Sommersemester 2027 aufzunehmenden Bewerberinnen und Bewerber in das erste Fachsemester nach Maßgabe der Anlage festgesetzt.
(2) Die Studienplätze werden durch die Hochschulen vergeben.