Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für das Studienjahr 2026/2027

VO-ZULASSUNGSZAHLEN_2026_2027

§ 4

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für das Studienjahr 2025/2026 vom 2. Juli 2025 ( GVBl. II

Nr. 49), die durch die Verordnung vom 11. August 2025 (GVBl. II Nr. 60) geändert worden ist, außer Kraft.

Potsdam, den 7. Juli 2026

Die Ministerin für Wissenschaft,

Forschung und Kultur

Dr. Manja Schüle

Anlagen

1

Anlage 251.5 KB

§ 3