Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für das Studienjahr 2026/2027
VO-ZULASSUNGSZAHLEN_2026_2027§ 3
(1) Von den in der Anlage festgesetzten Zulassungszahlen im Studiengang Rechtswissenschaft (Staatsexamen) an der Universität Potsdam stehen im Rahmen der vereinbarten Zusammenarbeit zwischen der Universität Potsdam und der Universität Paris-Nanterre französischen Bewerberinnen und Bewerbern zum ersten Fachsemester höchstens 30 Studienplätze zur Verfügung.
(2) Von den in der Anlage festgesetzten Zulassungszahlen im Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre an der Universität Potsdam stehen im Wintersemester im Rahmen der vereinbarten Zusammenarbeit zwischen der Universität Potsdam und der University of International Business and Economics Beijing chinesischen Bewerberinnen und Bewerbern zum ersten Fachsemester höchstens zehn Studienplätze zur Verfügung.