Gesetze / Vorsorgeregister-Verordnung VRegV § 8 Sicherung der Daten Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 02.12.2019. Zur aktuellen Fassung → Die im Register gespeicherten Daten sind nach dem Stand der Technik so zu sichern, dass Verluste und Veränderungen von Daten verhindert werden.