Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Abkommen über die Durchführung der Wirtschaftsprüferordnung in den Ländern Berlin und Brandenburg
VT-ABKWIRTSCHAFTSPRUEFOBEBB_1996Art 5
Die bei Inkrafttreten des Abkommens laufenden Zulassungs- und Prüfungsverfahren werden von den gemeinsamen Ausschüssen fortgeführt.