Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Abkommen über die Durchführung der Wirtschaftsprüferordnung in den Ländern Berlin und Brandenburg

VT-ABKWIRTSCHAFTSPRUEFOBEBB_1996

Art 5

Die bei Inkrafttreten des Abkommens laufenden Zulassungs- und Prüfungsverfahren werden von den gemeinsamen Ausschüssen fortgeführt.

Art 4 Art 6