Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
VT-ABK_SICHERHEITSTECHNIKArt 1 Allgemeines
Der Freistaat Bayern errichtet die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) unter dieser Bezeichnung als Organisationseinheit des für den technischen Arbeits- und Verbraucherschutz Bayerischen Staatsministeriums. Der Freistaat Bayern behält sich vor, die ZLS als eine diesem Staatsministerium unmittelbar nachgeordnete Landesoberbehörde zu errichten.