Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
VT-AKWISSENSCHAFTEN_STV_2011Art 17 Inkrafttreten
Dieser Staatsvertrag tritt am ersten Tage des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die letzte der von den vertragschließenden Ländern ausgefertigten Ratifikationsurkunden bei der Senatskanzlei Berlin hinterlegt wird.
Berlin, den 21. Mai 1992
Für das Land Berlin
Der Regierende Bürgermeister
Für das Land Brandenburg
Der Ministerpräsident
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