Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften

VT-AKWISSENSCHAFTEN_STV_2011

Art 17 Inkrafttreten

Dieser Staatsvertrag tritt am ersten Tage des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die letzte der von den vertragschließenden Ländern ausgefertigten Ratifikationsurkunden bei der Senatskanzlei Berlin hinterlegt wird.

Berlin, den 21. Mai 1992

Für das Land Berlin

Der Regierende Bürgermeister

Für das Land Brandenburg

Der Ministerpräsident

zum Gesetz

Art 16