Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Europäisches Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen
VT-FSUE_1994Art 22 Berichte des Ständigen Ausschusses
Nach jeder Sitzung übermittelt der Ständige Ausschuß den Vertragsparteien und dem Ministerkomitee des Europarats einen Bericht über seine Beratungen und etwa gefaßte Beschlüsse.