Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die gegenseitige Nutzung von Plätzen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung

VT-KINDERTAGESBETREUUNGSSTV_2008

Art 3 (außer Kraft getreten)

Für Art 3 VT-KINDERTAGESBETREUUNGSSTV_2008 liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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Art 2 Art 4