Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg über das Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007) und die Änderung des Landesplanungsvertrages
VT-LEPRO2007_STV_2008Art 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieser Staatsvertrag tritt am ersten Tag des auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Kalendermonats in Kraft.
(2) Anlage 1 zum Staatsvertrag vom 7. August 1997 über das gemeinsame Landesentwicklungsprogramm der Länder Berlin und Brandenburg (Landesentwicklungsprogramm) und über die Änderung des Landesplanungsvertrages, geändert durch Staatsvertrag vom 5. Mai 2003, wird aufgehoben mit Ausnahme von § 16 Abs. 6 und § 19 Abs. 11 des Landesentwicklungsprogramms. § 16 Abs. 6 des Landesentwicklungsprogramms gilt nur so lange fort, bis er durch Inkrafttreten entsprechender oder widersprechender Ziele und Grundsätze der Raumordnung in einem gemeinsamen Landesentwicklungsplan nach Artikel 8 des Landesplanungsvertrages ersetzt wird.
Berlin, den 10.10.2007
Für das Land Berlin
Der Regierende
Bürgermeister
vertreten durch die Senatorin
für Stadtentwicklung
Ingeborg Junge-Reyer
Potsdam, den 10.10.2007
Für das Land Brandenburg
Der Ministerpräsident
vertreten durch den Minister für
Infrastruktur und Raumordnung
Reinhold Dellmann
Anlage
Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007)
Festlegungen (Grundsätze der Raumordnung)