Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag über das gemeinsame Landesentwicklungsprogramm der Länder Berlin und Brandenburg (Landesentwicklungsprogramm) und über die Änderung des Landesplanungsvertrages

VT-LEPRO_STV_1998

Art 2 Änderung des Landesplanungsvertrages

Der Landesplanungsvertrag wird wie folgt geändert:

Artikel 8 Abs. 3 Satz 3 wird wie folgt gefaßt: "Die Brandenburger Gemeinden des engeren Verflechtungsraumes Brandenburg-Berlin sind in der Anlage 1 zum Landesplanungsvertrag aufgeführt; eine den Flächenumgriff des engeren Verflechtungsraumes darstellende Karte ist in der Anlage 2 zum Landesplanungsvertrag enthalten."

Die bisherige Anlage zum Landesplanungsvertrag wird Anlage 1 zum Landesplanungsvertrag und erhält die sich aus der Anlage 2 zu diesem Vertrag ergebende Fassung.

Nach der Anlage 1 zum Landesplanungsvertrag wird die Anlage 3 zu diesem Vertrag als Anlage 2 zum Landesplanungsvertrag dem Landesplanungsvertrag angefügt.

Art 1 Art 3