Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag über die NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie
VT-NKLSTV_2009§ 17 Erster Vorstand
Der Erste Vorstand der Anstalt besteht aus den Personen, die für den Eigenbetrieb zum Ablauf des 31. März 2009 Vorstandsaufgaben wahrgenommen haben.