Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 des Handelsgesetzbuches zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder
VT-STVREGISTERPORTALLAENDERAnlage 1
zur Dienstleistungsvereinbarung über die Entwicklung und den Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder*
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* Vom Abdruck wurde abgesehen.