Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Führung des Registers für Binnenschiffe und des Registers für Schiffsbauwerke
VT-STV_REGISTER_BINNENSCHIFFE_SCHIFFSBAUWERKEArt 6
(1) Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation.
(2) Er tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht worden sind. Jede Partei bestätigt der anderen Partei unverzüglich schriftlich das Datum des Eingangs der Ratifikationsurkunde.
9. März 2021
Für das Land Brandenburg
Der Ministerpräsident
vertreten durch die Ministerin der Justiz Susanne Hoffmann
26. Februar 2021
Für den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg Anna Gallina
Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz
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