Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Zuständigkeit des Landgerichts Berlin für Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte

VT-TECHNSCHUTZRECHTESTV_2006

Art 2

Für die bei dem Inkrafttreten dieses Staatsvertrages bereits anhängigen Streitsachen verbleibt es bei den bisherigen Zuständigkeiten.

Art 1 Art 3