Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Zuständigkeit des Landgerichts Berlin für Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte
VT-TECHNSCHUTZRECHTESTV_2006Art 2
Für die bei dem Inkrafttreten dieses Staatsvertrages bereits anhängigen Streitsachen verbleibt es bei den bisherigen Zuständigkeiten.