Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Zuständigkeit des Landgerichts Berlin für Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte
VT-TECHNSCHUTZRECHTESTV_2006Art 3
Das Land Berlin verzichtet auf Kostenausgleichsansprüche gegen das Land Brandenburg. Es erhält die Einnahmen des Landgerichts Berlin aus den ihm zugewiesenen Streitsachen.