Gesetze / Veranstaltungstechnikmeister-Fortbildungsprüfungsverordnung
VTMFPrV§ 4 Gliederung der Prüfung
Die Prüfung nach § 2 gliedert sich in drei Prüfungsteile:
1.
Prüfungsteil „Veranstaltungsprozesse“ nach den §§ 6 bis 10,
2.
Prüfungsteil „Betriebliches Management“ nach den §§ 11 bis 16 sowie
3.
Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt“ nach den §§ 17 bis 20.