Gesetze / Vergabestatistikverordnung
VergStatVOAnlage 7 (zu § 3 Absatz 7)Daten, die durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber nach Zuschlagserteilung im Rahmen der Vergabe eines verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Auftrages an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu übermitteln sind
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 710 - 711)
| lfd. Nr. | Bezeichnung lt. Anhang XV zur Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 | Bemerkung |
|---|---|---|
| 1 | Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Postleitzahl | Postleitzahl des Sitzes des Auftraggebers bzw. der Dienststelle/Vergabestelle. |
| 2 | Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) | Angabe einer funktionalen, nicht personenbezogenen E-Mail-Adresse des öffentlichen Auftraggebers oder des Sektorenauftraggebers. |
| 3 | Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers ◯ Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen ◯ Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene ◯ Regional- oder Kommunalbehörde ◯ Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene ◯ Einrichtung des öffentlichen Rechts ◯ Europäische Institution/Agentur oder internationale Organisation ◯ Sonstige | |
| 4 | Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung ◯ Bauauftrag ◯ Lieferauftrag ◯ Dienstleistungen | |
| 5 | Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung ⃞ Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung | Abgeschlossene Rahmenvereinbarungen werden einmal statistisch erfasst. Einzelabrufe aus Rahmenvereinbarungen werden nicht gesondert statistisch erfasst. |
| 6 | Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) Hauptgegenstand | CPV = Common Procurement Vocabulary-Nomenklatur (gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge) |
| 7 | Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.2) Endgültiger Gesamtauftragswert II.2.1) Endgültiger Gesamtauftragswert (ohne MwSt.) Wert | |
| 8 | Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart | |
| ◯ Nicht offen ◯ Beschleunigtes nicht offenes Verfahren ◯ Wettbewerblicher Dialog ◯ Verhandlungsverfahren mit Auftragsbekanntmachung ◯ Beschleunigtes Verhandlungsverfahren ◯ Verhandlungsverfahren ohne Auftragsbekanntmachung | – nicht offenes Verfahren gem. § 11 VSVgV – Wettbewerblicher Dialog gem. § 13 VSVgV – Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 11 VSVgV – Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 12 VSVgV | |
| 9 | Abschnitt IV: Verfahren IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien ◯ Niedrigster Preis ◯ das wirtschaftlich günstigste Angebot Kriterien | Die Angaben zu Name und Gewichtung der Kriterien zur Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes umfassen auch Aspekte im Sinne von § 34 Absatz 3 der VSVgV wie zum Beispiel Qualität, Lebenszykluskosten oder Umwelteigenschaften. |
| 10 | Abschnitt IV: Verfahren IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Auftragsbekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl. | |
| 11 | Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr. | |
| 12 | Abschnitt V: Auftragsvergabe V.1) Tag der Zuschlagsentscheidung (TT/MM/JJJJ) | |
| 13 | Abschnitt V: Auftragsvergabe V.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote | |
| 14 | Abschnitt V: Auftragsvergabe V.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote | |
| 15 | Abschnitt V: Auftragsvergabe V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Land | Staat, in dem das Unternehmen, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt wurde, seinen Sitz hat. |
| 16 | Anhang D3 – Verteidigung und Sicherheit Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.) | Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahren ohne Auftragsbekanntmachung gem. § 12 VSVgV (Nummer 9 „Verhandlungsverfahren ohne Auftragsbekanntmachung“) entsprechend der in Anhang D3 aufgeführten Fallgruppen. |