Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Vergolder/zur Vergolderin

VergoldAusbV

§ 9 Aufhebung der Vorschriften

Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Vergolder/Vergolderin sind nicht mehr anzuwenden.

§ 8 § 10